Frankreich: Sportwagen-Verbot für Fahranfänger

Veröffentlicht am 07.08.2026
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Frankreich: Sportwagen-Verbot für Fahranfänger

Frankreich will jungen Fahrern künftig das Steuer besonders leistungsstarker Autos aus der Hand nehmen. Ein neues Gesetz mit dem Namen „Loi Ripost" sieht vor, dass Inhaber eines Führerscheins in der Probezeit keine Fahrzeuge oberhalb einer bestimmten Motorleistung mehr steuern dürfen. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: bis zu 15.000€ Geldstrafe, ein Jahr Haft und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Damit reiht sich Frankreich in die Riege der Länder ein, die den Zugang von Fahranfängern zu PS-starken Autos einschränken. Ziel ist es, die Zahl schwerer Unfälle mit unerfahrenen Fahrern zu senken.

Diese Strafen sind vorgesehen

Der Strafrahmen orientiert sich an dem für Fahren ohne Führerschein. Im Regelfall sind 15.000€ und bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen, hinzu kommt die mögliche Einziehung des Wagens. Wird die Tat unter Umständen begangen, die die Verkehrssicherheit gefährden oder die öffentliche Ordnung stören, verdoppeln sich die Sanktionen auf bis zu 30.000€ und 2 Jahre Haft. Das Verbot gilt nicht nur für eigene Autos, sondern ausdrücklich auch für gemietete oder geliehene Fahrzeuge. Selbst Autovermietungen können belangt werden.

Wer als Fahranfänger gilt

Betroffen sind Inhaber des französischen Probeführerscheins. Die Probezeit dauert in Frankreich in der Regel 3 Jahre; wer zuvor begleitet gefahren ist, verkürzt sie auf 2 Jahre. In diesem Zeitraum wäre der Griff zu einem zu starken Fahrzeug künftig tabu. Damit knüpft Frankreich das Verbot direkt an den Erfahrungsstatus des Fahrers und nicht an dessen Alter – ein Ansatz, der sich von reinen Altersgrenzen unterscheidet und gezielt die statistisch unfallträchtigste Phase nach dem Führerscheinerwerb adressiert.

Leistungsgrenze noch offen

Die entscheidende Frage – ab welcher Leistung ein Auto als zu stark gilt – ist bislang nicht beantwortet. Der konkrete Grenzwert soll erst per Verordnung festgelegt werden, die für den Herbst 2026 erwartet wird. In der Diskussion sind Schwellen von 100, 150 oder 200 PS. Bis zu dieser Festlegung bleibt das Gesetz praktisch noch nicht anwendbar. Erst wenn der Grenzwert steht, lässt sich bestimmen, welche Modelle für Fahranfänger konkret verboten wären – von der Wahl der Schwelle hängt die Reichweite der Regel maßgeblich ab.

Auch Vermietungen in der Pflicht

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Mietwagengeschäft. Hintergrund ist, dass leistungsstarke Fahrzeuge zunehmend kurzfristig gemietet werden – teils gezielt für Aufnahmen in sozialen Medien. Wer als Vermieter ein Auto oberhalb der Grenze an einen Fahranfänger übergibt, muss mit einer Strafe von 1.500€ rechnen, im Wiederholungsfall mit 3.000€. Damit nimmt der Gesetzgeber nicht nur die Fahrer, sondern auch die Anbieter in die Verantwortung und will so verhindern, dass das Verbot über den Mietmarkt umgangen wird.

Noch nicht in Kraft

Verabschiedet wurde das Gesetz am 21. Juli 2026. Allerdings haben rund 120 Abgeordnete den französischen Verfassungsrat angerufen, der die Regelung nun prüft. Das Gericht muss entscheiden, ob das Gesetz in dieser Form Bestand hat, angepasst werden muss oder ob einzelne Teile gestrichen werden. Bis zu dieser Klärung und der noch ausstehenden Verordnung ist das Verbot nicht wirksam. Ob und in welcher Form deutsche Fahrer mit Probezeit-Führerschein im Frankreich-Urlaub betroffen wären, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Bedeutung fürs Leasing

Für den deutschen Markt hat das Gesetz zunächst keine unmittelbaren Folgen, es zeigt aber einen europäischen Trend hin zu strengeren Regeln für Fahranfänger. Wer neu den Führerschein besitzt und über ein erstes eigenes Auto nachdenkt, fährt mit einem moderat motorisierten Modell in der Regel ohnehin günstiger – nicht nur bei einer möglichen künftigen Regulierung, sondern auch bei Versicherung und Verbrauch. Beim Vergleich verschiedener Leasing Angebote lohnt sich für junge Fahrer der Blick auf sparsame und alltagstaugliche Fahrzeuge. Wer die passenden Leasing Deals sucht, sollte neben der monatlichen Rate auch Laufzeit, Inklusivkilometer und die Versicherungseinstufung berücksichtigen. Ein vernünftig motorisiertes Auto ist damit häufig die klügere Wahl – unabhängig davon, wie Frankreich sein Verbot am Ende ausgestaltet.

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