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Nissan X-Trail: Rückruf wegen Antriebsverlust

Veröffentlicht am 26.08.2026
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Nissan X-Trail: Rückruf wegen Antriebsverlust

Nissan ruft den X-Trail wegen eines Softwareproblems an der Hochvoltbatterie zurück. Betroffen ist die elektrifizierte e-Power-Variante, bei der es im ungünstigsten Fall zu einer reduzierten Motorleistung oder sogar zu einem kompletten Antriebsverlust kommen kann. Weltweit sind 102.494 Fahrzeuge betroffen, davon 12.723 in Deutschland. Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 16774R überwacht, der Herstellercode lautet R26A5. Die Behebung erfolgt kostenlos per Software-Update in einer Vertragswerkstatt.

Diese Fahrzeuge sind betroffen

Der Rückruf erfasst X-Trail aus einem Produktionszeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 21. April 2026. Da nur die e-Power-Modelle über eine Hochvoltbatterie verfügen, beschränkt sich die Aktion auf diese Antriebsvariante. Zu möglichen weiteren Eingrenzungen hat der Hersteller keine Angaben gemacht, sodass grundsätzlich alle Fahrzeuge des genannten Zeitraums infrage kommen. Ob ein konkretes Auto betroffen ist, lässt sich anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei einem Nissan-Vertragspartner klären. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge werden zudem angeschrieben.

Das ist der Mangel

Auslöser ist ein Fehler in der Steuerung der Hochvoltbatterie. Nach Angaben in der KBA-Rückrufdatenbank kann diese Steuerung die Diagnosestabilität nicht dauerhaft aufrechterhalten. In der Folge kann das Fahrzeug in einen Sicherheits- beziehungsweise Notlaufmodus wechseln, in dem die Leistung reduziert wird oder der Antrieb ganz ausfällt. Ein solcher Leistungsverlust während der Fahrt ist besonders heikel, etwa bei Überholvorgängen oder im fließenden Verkehr. Bekannte Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden liegen dem KBA allerdings nicht vor – der Rückruf erfolgt somit vorsorglich.

So wird der Fehler behoben

Die Lösung ist vergleichsweise unkompliziert: In der Werkstatt wird ein Update der sogenannten LBC-Software aufgespielt, die für die Steuerung der Batterie zuständig ist. Ein Austausch von Bauteilen ist nach bisherigem Stand nicht erforderlich. Für die Halter entstehen dabei keine Kosten, da die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel in die Verantwortung des Herstellers fällt. Wichtig ist, auf die Benachrichtigung zu reagieren und zeitnah einen Werkstatttermin zu vereinbaren, damit der Mangel behoben wird, bevor es zu einer Störung kommt.

Was Halter jetzt tun sollten

Wer einen Nissan X-Trail e-Power fährt, sollte die Post im Blick behalten und bei Unsicherheit aktiv den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt kontaktieren. Für Rückfragen hält man am besten den Herstellercode R26A5 bereit, unter dem sich der Rückruf eindeutig zuordnen lässt. Da der Rückruf vom KBA offiziell überwacht wird, ist eine ordnungsgemäße Abwicklung sichergestellt. Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel nicht behoben, kann im Extremfall sogar die Betriebserlaubnis erlöschen – ein weiterer Grund, den Termin nicht aufzuschieben.

Bedeutung fürs Leasing

Für Fahrer, die ihren X-Trail über einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag nutzen, entstehen durch den Rückruf keine zusätzlichen Kosten, da die Behebung im Rahmen der Herstellerverantwortung erfolgt. Wichtig ist allein, auf die Benachrichtigung zu reagieren und den Werkstatttermin wahrzunehmen. Beim Vergleich verschiedener Nissan Angebote lohnt sich generell der Blick auf Garantie- und Servicebedingungen, die gerade bei elektrifizierten Fahrzeugen an Bedeutung gewinnen. Wer die passenden Leasing Deals sucht, sollte neben der monatlichen Rate auch Laufzeit, Inklusivkilometer und die Garantieleistungen berücksichtigen. Rückrufe gehören in der Branche zur Routine; entscheidend ist, dass sicherheitsrelevante Mängel zuverlässig erkannt und – wie hier über ein kostenloses Software-Update – behoben werden.

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