Tesla

Tesla FSD: Test zeigt Tempoverstöße in Brüsseler 30er-Zonen

Veröffentlicht am 25.09.2026
Mit KI erstellt

Der Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft.

Tesla FSD: Test zeigt Tempoverstöße in Brüsseler 30er-Zonen
Symbolbild – Mit KI erstelltes Bild

Kurz vor einer wichtigen Abstimmung auf EU-Ebene gerät Teslas Fahrassistenzsystem FSD (Full Self-Driving, Supervised) in die Kritik. Eine belgische Initiative für Verkehrssicherheit hat das System in Brüssel getestet und kommt zu einem deutlichen Ergebnis: In 55% der getesteten 30er-Zonen fuhr das Fahrzeug schneller als erlaubt. Im Durchschnitt lag die Geschwindigkeit dort bei 44 km/h statt der zulässigen 30 km/h. Die Ergebnisse kommen zu einem heiklen Zeitpunkt, denn am 6. Oktober 2026 soll ein EU-Fachausschuss über eine europaweite Zulassung von FSD abstimmen. Tesla selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

So lief der Test

Hinter der Untersuchung steht Johanna.be, eine gemeinnützige Organisation aus Brüssel, die sich für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern einsetzt. Die Tester fuhren im Juli 2026 an 3 Tagen rund 400 km mit aktiviertem FSD, vor allem auf langsamen Straßen in und um Brüssel mit viel Fuß- und Radverkehr. Im Fokus standen 30er-Zonen sowie sogenannte Wohnerven, also verkehrsberuhigte Wohnstraßen mit einem Tempolimit von 20 km/h. Die Organisation dokumentierte die Fahrten auf Video. Da es sich um eine Interessengruppe handelt und nicht um eine unabhängige Prüfstelle, sind die Ergebnisse als deren Messungen einzuordnen. Die Ergebnisse wurden jedoch von der Nachrichtenagentur Reuters aufgegriffen und von mehreren Fachmedien übereinstimmend berichtet.

Die Ergebnisse im Detail

Neben den Überschreitungen in den 30er-Zonen fiel das System auch in den Wohnstraßen auf: Dort wurde das Tempolimit von 20 km/h in 42% der getesteten Straßen überschritten. Als eine mögliche Ursache gilt die Erkennung der Tempolimits. Laut den Testern zeigte das Display in der Mehrzahl der 30er-Zonen ein Tempolimit von 50 km/h an, erkannte die tatsächliche Begrenzung also nicht richtig. Hinzu kamen weitere Auffälligkeiten: Auf Fahrradstraßen versuchte das Auto mehrfach, Radfahrer zu überholen, was nach belgischem Recht dort verboten ist. Positiv vermerkten die Tester, dass das System Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich korrekt Vorrang gewährte.

Die Zulassung in Europa

Die Diskussion hat einen konkreten Hintergrund. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hatte FSD im April 2026 auf Basis der UN-Regelung 171 vorläufig genehmigt. Mehrere Staaten erkennen diese Genehmigung bereits an, darunter Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Slowenien und Tschechien. In Flandern gab die zuständige Mobilitätsministerin Annick De Ridder das System am 10. Juni 2026 frei. Für eine EU-weite Zulassung muss nun der Technische Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV) zustimmen. Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zusammen 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Länder wie Schweden, Frankreich, Finnland und Norwegen haben bereits Bedenken zum Umgang des Systems mit Tempolimits geäußert.

Die Positionen

Tesla und die RDW ließen Anfragen von Reuters unbeantwortet. Tesla hatte allerdings zuvor eine eigene Auswertung veröffentlicht, nach der Fahrzeuge mit FSD nicht übermäßig schnell unterwegs seien. Die flämischen Behörden verweisen auf die Verantwortung am Steuer. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums, Xavier Lesenne, betonte, dass „der Fahrer zu 100% verantwortlich" bleibe und jederzeit bereit sein müsse, einzugreifen, wenn das System einen Fehler macht. Genau das ist der Kern von FSD Supervised: Das System lenkt, bremst und beschleunigt selbstständig, gilt rechtlich aber als Assistenzsystem unter ständiger Aufsicht.

Einordnung

Der Test liefert keine abschließende Bewertung, er zeigt aber einen wunden Punkt. Gerade in Städten mit vielen wechselnden Tempolimits und verkehrsberuhigten Zonen ist eine zuverlässige Erkennung entscheidend, und dort schneidet das System in dieser Stichprobe schwach ab. Einschränkend gilt, dass es sich um einen begrenzten Test einer Interessengruppe handelt, dem Tesla eigene Daten entgegenhält. Für die Abstimmung am 6. Oktober dürfte das Thema Tempolimits dennoch eine Rolle spielen, zumal mehrere Staaten es bereits angesprochen haben. Wie die Entscheidung ausfällt, ist offen.

Bedeutung fürs Leasing

Für Leasingkunden ist vor allem die Haftungsfrage wichtig. Da FSD als überwachtes Assistenzsystem gilt, trägt die Person am Steuer die Verantwortung, auch für Tempoverstöße. Bußgelder und Punkte treffen also den Fahrer, nicht das System, was besonders bei Dienstwagen und Firmenflotten relevant ist. Wer Tesla Angebote oder allgemein Leasing Angebote für ein Fahrzeug mit umfangreichen Assistenzfunktionen prüft, sollte diese Systeme als Hilfe verstehen, nicht als Ersatz für die eigene Aufmerksamkeit. Bei der Auswahl konkreter Leasing Deals lohnt außerdem ein Blick darauf, welche Softwarefunktionen im Preis enthalten sind und welche separat gebucht werden müssen. Ob FSD in Deutschland und der gesamten EU verfügbar wird, entscheidet sich frühestens mit der Abstimmung im Oktober.

Quelle: Golem

Uns bei Google bevorzugen Hinzufügen → Kostenlos. Dann erscheinen unsere News automatisch weiter oben in Deiner Google-Suche. Jederzeit änderbar. Hinzufügen →
Artikel gefallen? Jetzt teilen! 🚀