Tesla

Tesla FSD heißt in Europa jetzt „Tesla Assisted Driving“

Veröffentlicht am 12.10.2026
Mit KI erstellt

Der Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft.

Tesla FSD heißt in Europa jetzt „Tesla Assisted Driving“
Symbolbild – Mit KI erstelltes Bild

Tesla hat sein Fahrassistenzsystem in Europa umbenannt. Statt „Full Self-Driving (Supervised)“, auf Deutsch zuletzt „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“, heißt das System auf den europäischen Tesla-Seiten nun „Tesla Assisted Driving“. Die Umstellung erfolgte nach Berichten in der Nacht auf den 9. Oktober 2026. Vorausgegangen war eine Einigung mit dem Bundesverkehrsministerium, das den alten Namen als irreführend kritisiert hatte. Teil der Absprache ist auch, dass das System die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um höchstens 10% überschreiten darf. Deutschland will sich im Gegenzug für eine zügige EU-weite Zulassung einsetzen.

Was sich ändert

Auf der deutschen Tesla-Website taucht der Begriff „Full Self-Driving“ nicht mehr auf, die bisherige Adresse leitet auf die neue Seite weiter. Inhaltlich entspricht die Seite laut electrek weitgehend der US-Version mit neuem Namen. Als Kürzel dürfte sich nach Einschätzung von teslamag „TAD“ etablieren. In den USA bleibt dagegen alles beim Alten: Dort verkauft Tesla das System weiterhin unter dem Namen „Full Self-Driving (Supervised)“, laut electrek für 99 US-Dollar im Monat (Stand: Oktober 2026). Auf der neuen deutschen Seite wirbt Tesla weiterhin damit, dass das Auto „fast überall“ fahren könne und das System nach Herstellerangaben 7-mal sicherer sei als ein menschlicher Fahrer. Tesla-Chef Elon Musk bedankte sich auf der Plattform X bei Deutschland. Funktional ändert sich durch die Umbenennung zunächst nichts, der neue Name macht aber deutlicher, dass es sich um ein Assistenzsystem handelt.

Die Einigung mit dem Verkehrsministerium

Das Bundesverkehrsministerium hatte am 6. Oktober 2026 über den aktuellen Stand der Gespräche informiert. Demnach hatte Tesla bei einem Austausch im September angeboten, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Der bisherige Name sei irreführend, weil das System nicht die vollständige Fahraufgabe übernimmt. Der Fahrer trägt weiterhin die volle Verantwortung für die sichere Fahrzeugführung. Zudem darf das System die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut Ministerium nur geringfügig und um maximal 10% überschreiten. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) erklärte: „Auf dieser Grundlage werde ich mich jetzt dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird.“ Zugleich verwies das Ministerium darauf, dass viele technische Fragen und Haftungsfragen auf europäischer Ebene noch geklärt werden müssen.

Tempo bisher ein Streitpunkt

Die Geschwindigkeit war in der Debatte um das System ein wichtiger Kritikpunkt. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters erlaubt die in den Niederlanden genehmigte Version eine Überschreitung des erkannten Tempolimits um bis zu 50%. Frankreich und Schweden hatten Bedenken wegen zu schnellen Fahrens geäußert. Um die neue Vorgabe von höchstens 10% einzuhalten, muss Tesla das System anpassen. Wann ein entsprechendes Software-Update kommt, ist bisher nicht bekannt. Auch eine offizielle Bestätigung von Tesla zu dieser Vorgabe lag zunächst nicht vor.

Stand der Zulassung in Europa

Bislang ist das System nur in einzelnen EU-Ländern per Ausnahmegenehmigung nutzbar. Deutschland begleitet das Verfahren nach Angaben des Ministeriums gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der niederländischen Typgenehmigungsbehörde. Laut der Tesla-Website sind das 8 Länder: die Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien und Kroatien. Deutschland gehört noch nicht dazu. Für eine EU-weite Zulassung ist ein Beschluss der Mitgliedstaaten nötig, bei dem mindestens 15 der 27 Staaten zustimmen müssen, die zusammen 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Die Abstimmung ist frühestens für Dezember 2026 zu erwarten. Mit der Unterstützung Deutschlands gilt eine qualifizierte Mehrheit laut teslamag als wahrscheinlicher.

Einordnung

Der Name „Full Self-Driving“ steht seit Jahren in der Kritik, weil er mehr verspricht, als das System leisten darf. Auch in den USA war er Gegenstand von Verfahren: Ein Richter in Kalifornien bezeichnete den Namen im Dezember 2025 laut electrek als eindeutig falsch. Mit der Umbenennung kommt Tesla den europäischen Behörden entgegen und erhöht die Chancen auf eine breite Zulassung. Die Geschwindigkeitsvorgabe zeigt zugleich, dass die Zulassung an Bedingungen geknüpft ist. Ob die Mitgliedstaaten im Dezember zustimmen, bleibt offen, da einzelne Länder weiterhin Vorbehalte haben.

Bedeutung fürs Leasing

Für Leasingkunden ist die Umbenennung vor allem ein Hinweis darauf, dass das System in Deutschland näher an eine Freigabe rückt. Bis zu einer EU-weiten Zulassung bleibt die Nutzung hierzulande aber eingeschränkt. Wer Tesla Angebote vergleicht, sollte prüfen, welche Assistenzfunktionen im Fahrzeug enthalten sind und welche nur als Zusatzoption oder per Abo verfügbar sind. Bei Leasing Angeboten mit kurzer Laufzeit kann sich ein Abo eher lohnen als der Kauf der Option, da eine gekaufte Funktion mit der Rückgabe beim Fahrzeug bleibt.

Quelle: teslamag

Uns bei Google bevorzugen Hinzufügen → Kostenlos. Dann erscheinen unsere News automatisch weiter oben in Deiner Google-Suche. Jederzeit änderbar. Hinzufügen →
Artikel gefallen? Jetzt teilen! 🚀