THG-Prämie 2026: warum die Nutzung sinkt

Veröffentlicht am 28.07.2026
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THG-Prämie 2026: warum die Nutzung sinkt

Viele Halter von Elektroautos verschenken bares Geld: Die Beteiligung an der sogenannten THG-Quote geht seit Jahren zurück. Während in den Anfangsjahren noch die große Mehrheit der Berechtigten die jährliche Prämie kassierte, nutzen sie inzwischen deutlich weniger. Nach Zahlen des Umweltbundesamtes beantragten 2026 nur noch 58% der berechtigten E-Auto-Halter die Vergütung – das bedeutet, dass mehr als 40% der Fahrer die Prämie ungenutzt liegen lassen. Dabei lässt sich mit wenig Aufwand weiterhin ein dreistelliger Betrag im Jahr sichern, was gerade für Fahrer von E-Auto Leasing Angeboten die laufenden Kosten spürbar senken kann.

Was die THG-Quote ist

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, die CO₂-Emissionen aus ihren verkauften Kraftstoffen jährlich zu senken. Seit 2022 können auch Halter reiner Elektroautos ihre eingesparten Emissionen vermarkten: Über spezialisierte Vermittler werden die Quoten gebündelt und an die Mineralölkonzerne verkauft, die damit ihre gesetzlichen Klimavorgaben erfüllen. Für den einzelnen Halter entsteht daraus eine jährliche Prämie. Berechtigt sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge; Plug-in-Hybride bleiben außen vor. Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist – dieser kann die Prämie beantragen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird.

Die Nutzung sinkt Jahr für Jahr

Der Trend ist eindeutig rückläufig. In den Jahren 2022 und 2023 lag die Nutzungsquote noch bei jeweils 75%, 2024 und 2025 waren es 64%, und für 2026 werden nur noch 58% gemeldet. Innerhalb weniger Jahre hat sich der Anteil der Halter, die auf die Prämie verzichten, damit erheblich vergrößert. Angesichts der wachsenden Zahl an Elektroautos auf deutschen Straßen ist das bemerkenswert, denn eigentlich stünde die Vergütung immer mehr Fahrern offen. Die Zahlen stammen vom Umweltbundesamt, das die Anträge zentral bearbeitet.

So viel bringt die Prämie

Ein wesentlicher Grund für den nachlassenden Zuspruch liegt in der Höhe der Auszahlung. In den ersten Jahren brachte die THG-Quote noch 400 bis 500€ pro Fahrzeug ein. Danach fiel der Betrag deutlich, zwischenzeitlich auf teils rund 100€, bevor er sich zuletzt wieder etwas erholte. Aktuell werden für das Jahr 2026 über 300€ pro Elektroauto angeboten, wobei die konkrete Summe je nach Anbieter und Marktlage schwankt. Für Preisschwankungen sorgte zuletzt unter anderem ein Preisverfall am Zertifikatemarkt, der teilweise auf fragwürdige CO₂-Zertifikate aus dem Ausland zurückgeführt wurde. Wichtig zu wissen: Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei.

Warum viele verzichten

Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig. Zum einen kennen viele neue Elektroauto-Fahrer die Möglichkeit schlicht nicht, da die THG-Quote in der öffentlichen Wahrnehmung wenig präsent ist. Zum anderen empfinden manche Halter den Ertrag angesichts gesunkener Beträge als zu gering, um den Aufwand der Beantragung auf sich zu nehmen. Hinzu kommt ein gewisses Misstrauen gegenüber den zahlreichen Vermittlungsportalen, zumal nicht alle Anbieter die beworbenen Summen garantieren. Manche Abwickler behalten sich sogar vor, nichts auszuzahlen, falls sich kein Käufer für die Quote findet. Ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen ist daher ratsam.

THG-Quote, Leasing und Beantragung

Gerade für Leasingfahrzeuge lohnt ein Blick auf die Halterfrage, denn die Prämie steht demjenigen zu, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Bei vielen Leasingverträgen ist das der Leasingnehmer selbst, sodass sich die jährliche Vergütung zusätzlich zu den ohnehin günstigen Konditionen eines Elektroautos nutzen lässt. Beim Vergleich verschiedener Leasing Deals kann die THG-Prämie somit ein weiterer kleiner Baustein sein, um die Gesamtkosten zu senken. Die Beantragung selbst ist unkompliziert: Nach der Registrierung bei einem Abwickler wird eine Kopie des Fahrzeugscheins hochgeladen, den Rest übernimmt der Vermittler bis zur Einreichung beim Umweltbundesamt. Wichtig ist die jährliche Frist, die in der Regel am 15. November endet. Wer sie verpasst, lässt die Prämie für das betreffende Jahr ungenutzt – und damit genau jenes Geld liegen, auf das inzwischen mehr als 40% der Berechtigten verzichten.

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