E-Auto-Prämie: Bereits 100.000 Haushalte gefördert

Veröffentlicht am 05.10.2026
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E-Auto-Prämie: Bereits 100.000 Haushalte gefördert
Symbolbild

Die neue staatliche Förderung für Elektroautos wird stark nachgefragt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bereits 100.000 Anträge auf die E-Auto-Prämie bewilligt und ausgezahlt. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte, das Programm habe die Erwartungen weit übertroffen und bereits 100.000 Haushalte unterstützt. Die Prämie beträgt bis zu 6.000€ und richtet sich gezielt an private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden, und zwar sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.

So hoch ist die Förderung

Die Höhe der Prämie hängt vom Antrieb, vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab. Laut Bundesregierung gibt es für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge eine Basisförderung von 3.000€, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer 1.500€. Pro Kind kommen 500€ hinzu, maximal für 2 Kinder. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000€ erhalten zusätzlich 1.000€, unter 45.000€ insgesamt 2.000€ mehr. So ergibt sich eine Höchstförderung von 6.000€ für Elektroautos und 4.500€ für Plug-in-Hybride.

Wer anspruchsberechtigt ist

Die Förderung ist an eine Einkommensgrenze gekoppelt. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000€ nicht übersteigen, pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000€, für Familien mit 2 oder mehr Kindern also auf bis zu 90.000€. Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen. Dienstwagen und Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nach Angaben des ADAC ausgeschlossen, Selbstständige können nur als Privatperson einen Antrag stellen. Gebrauchte Elektroautos werden nicht gefördert. Plug-in-Hybride sind nur bis zum 30. Juni 2027 förderfähig und müssen entweder höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite bieten.

Antrag und Fristen

Der Antrag läuft vollständig digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland. Anträge werden laut ADAC seit dem 19. Mai 2026 angenommen, gefördert werden aber auch Fahrzeuge, die schon seit Jahresbeginn zugelassen wurden. Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Zudem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Der Antragsteller muss außerdem Halter des Fahrzeugs sein. Bei Fragen zum Verfahren hilft laut Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Telefonnummer 06196 908-1009 oder per E-Mail an elektromobilitaet@bafa.bund.de. Für das Programm stehen insgesamt 3 Milliarden € aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, das soll nach Schätzung der Bundesregierung für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029 reichen.

Wer die Prämie bisher nutzt

Nach Angaben der Bundesregierung profitieren vor allem Haushalte mit kleineren Einkommen. Die Hälfte der Antragsteller verdient demnach höchstens 45.000€ im Jahr, 75% höchstens 60.000€. Die Nachfrage nach Elektroautos ist zuletzt deutlich gestiegen: Im September 2026 wurden in Deutschland rund 88.600 reine Elektroautos neu zugelassen, ein Plus von 95% gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anteil der Elektroautos an allen Neuzulassungen lag bei 34,5%. Benziner und Diesel kamen zusammen auf rund 67.700 Neuzulassungen, beide verloren gegenüber dem Vorjahr. Minister Schneider verwies auch auf die hohen Spritpreise, vor denen die Förderung Haushalte schütze.

Einordnung

Mit 100.000 Bewilligungen in wenigen Monaten ist die Prämie deutlich stärker gefragt, als viele erwartet hatten. Anders als der frühere Umweltbonus richtet sie sich gezielt nach dem Einkommen, was nach den bisherigen Zahlen auch wirkt. Gleichzeitig ist der Fördertopf begrenzt: Wenn die Nachfrage auf dem aktuellen Niveau bleibt, könnte das Budget schneller ausgeschöpft sein als geplant. Wie sich die Förderung auf die Preise der Hersteller und Händler auswirkt, bleibt zu beobachten. Wer ein Elektroauto anschaffen möchte, sollte die Antragsfrist von einem Jahr nach der Zulassung nicht aus dem Blick verlieren.

Bedeutung fürs Leasing

Für Privatkunden ist die Prämie auch beim Leasing interessant, denn neben dem Kauf wird ausdrücklich auch das Leasing von Neuwagen gefördert. Entscheidend ist die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung: Wer least, sollte die Vertragslaufzeit daran ausrichten, um die Förderung nicht zu gefährden. Zudem muss der Leasingnehmer als Halter eingetragen sein. Wer Leasing Angebote für ein Elektroauto vergleicht, sollte daher die Vertragsbedingungen genau prüfen. Nach den Förderregeln stellt der Halter den Antrag selbst über das Portal der Förderzentrale, die Prämie wird also nicht automatisch vom Leasinganbieter beantragt. Für Dienstwagen gilt die Förderung dagegen nicht. Wer einen Plug-in-Hybrid leasen möchte, sollte zudem die Frist im Blick behalten: Diese Fahrzeuge sind nur noch bis zum 30. Juni 2027 förderfähig und müssen die strengeren Vorgaben bei CO₂-Ausstoß oder elektrischer Reichweite erfüllen. Bei der Kalkulation lohnt es sich, Einkommensgrenzen und Kinderbonus vorab zu prüfen, damit die Förderhöhe realistisch eingeplant werden kann.

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