ADAC-Test: Notbremsassistenten übersehen Warnkleidung

Veröffentlicht am 28.10.2026
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ADAC-Test: Notbremsassistenten übersehen Warnkleidung
Symbolbild – Mit KI erstelltes Bild

Notbremsassistenten erkennen Fußgänger in reflektierender Kleidung bei Dunkelheit oft nicht oder zu spät. Das zeigt eine Studie des ADAC, die am 27. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Getestet wurden 6 aktuelle Modelle: Mercedes CLA, Tesla Model Y, BYD Seal, Hyundai Tucson, Dacia Duster und Opel Astra. Besonders kritisch fielen die Ergebnisse bei Kindern in Reflexkleidung und bei Erwachsenen in genormter Arbeitskleidung aus. Nur der Mercedes CLA erkannte ein Kind mit reflektierender Kleidung und Schulranzen, das hinter einem parkenden Auto auf die Straße lief.

So lief der Test ab

Laut der Pressemitteilung des ADAC fanden die Versuche bei Dunkelheit statt, angelehnt an die Nachttests von Euro NCAP. Zunächst prüften die Tester, wie die Systeme auf einen Erwachsenen- und einen Kinderdummy ohne Warnkleidung reagieren. Für jedes Fahrzeug und jedes Szenario wurde die höchste Geschwindigkeit ermittelt, bei der ein Unfall gerade noch vermieden werden konnte. Diese Geschwindigkeit diente anschließend als Referenz für die Durchgänge mit Warnweste und reflektierender Kleidung. Da jedes Auto mit einer eigenen Referenzgeschwindigkeit getestet wurde, lassen sich die Ergebnisse der Fahrzeuge laut ADAC nicht direkt vergleichen. Eine Rangliste gibt es daher nicht.

Die Ergebnisse im Überblick

Ein Erwachsener mit einer handelsüblichen Warnweste stellte für die Systeme kein Problem dar: Alle 6 Fahrzeuge erkannten die Situation und vermieden die Kollision. Anders sah es bei genormter Arbeitskleidung aus, wie sie etwa Bauarbeiter, Rettungsdienste, Polizei oder Straßenwacht tragen. Hier erkannten fast alle Fahrzeuge den Fußgänger nicht oder zu spät und konnten nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei Kindern zeigte sich ein ähnliches Bild: Ein Kinderdummy in dunkler Kleidung wurde von allen Fahrzeugen erkannt. Trug das Kind dagegen reflektierende Kleidung und einen Schulranzen, versagte fast jedes System. Einzige Ausnahme war der Mercedes CLA. Dass eine Erkennung grundsätzlich möglich ist, zeigt nach Einschätzung des ADAC genau dieses Fahrzeug.

Software statt Hardware als Ursache

Das Problem liegt nach Einschätzung des ADAC weniger an Kameras oder Sensoren als an der Klassifizierung der Verkehrsteilnehmer. Die Systeme ordnen Personen in stark reflektierender Kleidung offenbar nicht zuverlässig als Fußgänger ein. In vielen Fällen ließe sich die Schwachstelle daher per Software-Update beheben. Der ADAC fordert die Hersteller auf, zügig nachzubessern. Ob und wann entsprechende Updates kommen, ist bislang offen. Die Erkennung von Personen in Warnkleidung ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch Bestandteil der Prüfprotokolle von Euro NCAP. Der ADAC hält das Szenario dennoch für relevant, gerade in der dunklen Jahreszeit.

Ähnliche Befunde aus den USA

Ganz neu ist das Thema nicht. Bereits Anfang 2025 hatte eine Untersuchung des US-Versicherungsinstituts IIHS gezeigt, dass Reflektorstreifen die Notbremssysteme einzelner Fahrzeuge stören können. Damals fuhren 3 Modelle mit rund 40 km/h auf einen Fußgängerdummy zu. Während der Subaru Forester kaum beeinflusst wurde, bremsten Honda CR-V und Mazda CX-5 teils gar nicht. Nach früheren Erkenntnissen des IIHS können Notbremsassistenten die Zahl der Fußgängerunfälle um 27% senken, bei Dunkelheit ist die Wirkung jedoch deutlich geringer.

Hinweise für Autofahrer und Fußgänger

Der ADAC betont, dass Assistenzsysteme nur eine Unterstützung sind und Fahraufgaben nicht eigenständig und fehlerfrei übernehmen können. Die Verantwortung bleibt beim Fahrer, der den Blick auf der Straße behalten und im Zweifel selbst eingreifen muss. Auf Warnkleidung sollten Fußgänger, Kinder und Einsatzkräfte trotz der Ergebnisse nicht verzichten. Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit für Autofahrer deutlich. Der Sicherheitsgewinn überwiegt laut ADAC das Risiko, dass ein Notbremsassistent nicht oder zu spät reagiert.

Einordnung

Notbremsassistenten mit Fußgänger- und Radfahrererkennung sind nach der EU-Verordnung 2019/2144 seit dem 7. Juli 2026 für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge in der EU Pflicht. Der ADAC-Test zeigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht alle Situationen im Alltag abdecken. Gerade Einsatzkräfte an Unfallstellen oder Kinder auf dem Schulweg im Winter sind auf eine zuverlässige Erkennung angewiesen. Positiv ist, dass sich die Schwachstelle nach Einschätzung des ADAC häufig per Software beheben lässt. Viele aktuelle Modelle können solche Updates inzwischen auch drahtlos erhalten.

Bedeutung fürs Leasing

Für Leasingkunden ist der Test vor allem ein Hinweis, Assistenzsysteme nicht zu überschätzen. Wer ein Neufahrzeug least, sollte auf aktuelle Software-Stände achten und angebotene Updates zeitnah installieren lassen, etwa beim nächsten Werkstatttermin oder per Over-the-Air-Update. Beim Vergleich von Leasing Angeboten lohnt sich zudem ein Blick auf die Ergebnisse unabhängiger Tests zu Assistenzsystemen. Unabhängig vom Fahrzeug gilt gerade in der dunklen Jahreszeit: Aufmerksamkeit am Steuer ersetzt kein System.

Quelle: ADAC

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