Autohaus König: Was gilt für Kunden mit Anzahlung?

Veröffentlicht am 14.10.2026
Mit KI erstellt

Der Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft.

Autohaus König: Was gilt für Kunden mit Anzahlung?
Symbolbild

Rund 6 Wochen nach dem Insolvenzantrag der Autohaus König Gruppe warten viele Kunden weiterhin auf ihr bereits bezahltes Fahrzeug. Das Unternehmen hat eingeräumt, dass es Fälle gibt, in denen Kunden eine Anzahlung oder sogar den vollen Kaufpreis geleistet, ihr Auto aber noch nicht erhalten haben. Eine allgemeine Garantie für Rückzahlung oder Auslieferung gibt es bislang nicht. Gleichzeitig läuft die Suche nach einem Investor: Angebote sollen nach einem Medienbericht bis zum 20. Oktober 2026 eingehen. Ein Überblick über die Lage für Kunden mit Anzahlung, Leasing- oder Finanzierungsvertrag.

Stand des Verfahrens

Die Autohaus Gotthard König GmbH hatte am 26. August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzantrag gestellt. Am 1. September ordnete das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren an, betroffen ist auch die Tochter Autohaus König GmbH in Teltow. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Berliner Rechtsanwalt Rainer Eckert. Die Gruppe ist mit rund 82 Standorten und etwa 1.200 Beschäftigten vor allem in Ostdeutschland vertreten und ist nach eigenen Angaben der größte Renault-Händler Deutschlands. Der Betrieb läuft an allen Standorten vorerst weiter, eine Bestandsgarantie für einzelne Häuser gibt es aber nicht. Ein Termin für die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist bislang nicht bekannt.

Kunden mit Anzahlung

Für Kunden, die bereits gezahlt haben, ist die Lage derzeit unklar. Anfang Oktober hatte das Unternehmen angekündigt, gemeinsam mit den Herstellern Lösungsvorschläge vorzulegen. Renault und Stellantis sind nach Angaben der Insolvenzverwaltung seit Beginn in die Gespräche eingebunden. Eine verbindliche Regelung für alle Betroffenen ist bisher aber nicht bekannt.

Was rechtlich gilt

Nach den allgemeinen Regeln des Insolvenzrechts hängt viel davon ab, ob der Kaufvertrag noch erfüllt wird. Nach der Eröffnung des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, wählen, ob er sie erfüllt oder ablehnt (§ 103 Insolvenzordnung). Wird der Vertrag nicht erfüllt, können Käufer ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Wie viel davon zurückfließt, hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse ab. Oft erhalten Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderung, die sogenannte Quote. Anders kann die Lage sein, wenn das Fahrzeug bereits übergeben und übereignet wurde. Da jeder Fall anders liegt, ist bei größeren Beträgen eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Betroffene sollten Kaufverträge, Zahlungsnachweise und Korrespondenz sorgfältig aufbewahren. Weitere Zahlungen empfiehlt es sich erst zu leisten, wenn rechtliche und organisatorische Fragen schriftlich geklärt sind. Ansprechpartner ist zunächst das Autohaus, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Rückfragen hat die Gruppe zudem die Adresse fragen@autohaus-koenig.de eingerichtet. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, werden Gläubiger in der Regel aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Werkstatt und Serviceverträge

Wartung, Reparaturen und Ersatzteilversorgung laufen weiter. Einen Haken gibt es beim Servicekonzept KWS: Da die eingezahlten Beiträge im Verfahren derzeit nicht verfügbar sind, können Inspektionen nicht wie gewohnt darüber abgerechnet werden. Betroffene müssen notwendige Arbeiten vorerst selbst bezahlen. Ob bereits geleistete Beiträge später angerechnet oder erstattet werden, ist noch nicht geklärt.

Investorensuche läuft

Laut einem Bericht der WELT gibt es 3 mögliche Interessenten. Die AVAG Holding aus Augsburg mit europaweit mehr als 190 Standorten interessiert sich demnach vor allem für den Händlervertrag mit Stellantis. Die niederländische Van Mossel Automotive Group mit 275 Standorten zielt auf den Renault-Vertrag. Dritter Bieter ist die König Mobility Group, die bereits an der Händlergruppe beteiligt ist. Eine offizielle Bestätigung der Insolvenzverwaltung liegt nicht vor. Eine Einigung wird nach dem Bericht für den 2. November angestrebt, an diesem Tag endet laut WELT auch das Insolvenzgeld. Ein Käufer könnte auch für die Frage entscheidend sein, wie mit offenen Kundenaufträgen umgegangen wird.

Einordnung

Die Insolvenz eines so großen Händlers trifft neben Beschäftigten vor allem Kunden, die in Vorleistung gegangen sind. Wie gut sie am Ende davonkommen, hängt maßgeblich von den Gesprächen mit den Herstellern und einem möglichen Investor ab. Bis eine Lösung vorliegt, bleibt für viele Betroffene unklar, ob sie ihr Fahrzeug oder ihr Geld erhalten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Bedeutung fürs Leasing

Für Leasingkunden ist die Lage deutlich entspannter. Nach Angaben des Unternehmens bleiben bestehende Leasing- und Finanzierungsverträge gültig, Raten und Laufzeiten ändern sich nicht automatisch. Der Grund: Vertragspartner ist in der Regel nicht das Autohaus, sondern eine eigenständige Leasinggesellschaft oder Bank. Wer das Fahrzeug bereits erhalten hat, kann es weiter nutzen. Ob neue Verträge über König abgeschlossen werden können, hängt von den Finanzierungspartnern ab. Wer aktuell Renault Angebote oder andere Leasing Angebote vergleicht, sollte bei Vertragsabschluss genau prüfen, wer Vertragspartner ist, und hohe Anzahlungen an einen Händler gut abwägen.

Quelle: anwalt.de

Uns bei Google bevorzugen Hinzufügen → Kostenlos. Dann erscheinen unsere News automatisch weiter oben in Deiner Google-Suche. Jederzeit änderbar. Hinzufügen →
Artikel gefallen? Jetzt teilen! 🚀