Umweltplakette: Pflicht für E-Autos mit E-Kennzeichen entfällt

Veröffentlicht am 29.09.2026
Mit KI erstellt

Der Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft.

Umweltplakette: Pflicht für E-Autos mit E-Kennzeichen entfällt
Symbolbild – Mit KI erstelltes Bild

Halterinnen und Halter von Elektroautos können sich die grüne Umweltplakette künftig sparen, sofern ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen trägt. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 einer Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) zugestimmt, das Bundeskabinett hatte die Neuregelung bereits im Juli 2026 beschlossen. Damit dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen künftig ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem Abbau unnötiger Bürokratie. In Kraft tritt die Änderung mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, laut electrive möglicherweise bereits zum 1. Oktober 2026.

Das ändert sich

Bisher mussten auch Elektroautos in Umweltzonen eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen, obwohl sie lokal keine Abgase ausstoßen. Diese doppelte Kennzeichnung entfällt nun: Das E-Kennzeichen allein reicht künftig als Nachweis. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte dazu: „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir eine überflüssige Doppelkennzeichnung ab." Die Plakettenregelung stammt aus dem Jahr 2007, die ersten Umweltzonen gingen Anfang 2008 an den Start. Elektroautos sind darin der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhielten bislang deshalb die grüne Plakette, obwohl ein Nachweis über den Abgasausstoß bei ihnen eigentlich keine Rolle spielt. An den Umweltzonen selbst ändert sich nichts. Nach Angaben von electrive gibt es in Deutschland derzeit 36 Umweltzonen, für Fahrzeuge ohne passende Plakette gelten dort weiterhin dieselben Einschränkungen wie bisher.

Wer profitiert und wer nicht

Entscheidend ist das E-Kennzeichen, nicht allein der Antrieb. Die Befreiung gilt für reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride, sofern sie ein E-Kennzeichen tragen. Plug-in-Hybride erhalten das E-Kennzeichen nur, wenn sie die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes an elektrische Reichweite oder CO₂-Ausstoß erfüllen. Wichtig: Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Elektroautos mit normalem Kennzeichen brauchen weiterhin eine grüne Plakette, um in Umweltzonen zu fahren. Wer bereits eine Plakette an der Scheibe hat, muss diese nicht entfernen.

So gibt es das E-Kennzeichen

Rechtsgrundlage für das E-Kennzeichen ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten es grundsätzlich. Bei Plug-in-Hybriden gilt nach Angaben des ADAC eine von 2 Bedingungen: ein CO₂-Ausstoß von höchstens 50 g/km oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km. Beantragt wird das Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle, entweder direkt bei der Erstzulassung oder nachträglich durch eine Umkennzeichnung. Je nach Kommune bringt das E-Kennzeichen weitere Vorteile, etwa kostenloses oder vergünstigtes Parken, in einzelnen Städten auch die Nutzung von Busspuren. Welche Vorteile konkret gelten, legen die Städte und Gemeinden selbst fest.

Ersparnis für Halter und Verwaltung

Die grüne Plakette kostet je nach Ausgabestelle etwa 5 bis 10€. Für den einzelnen Halter ist die Ersparnis also überschaubar, der Aufwand für Beantragung und Anbringen entfällt aber ebenso. In der Summe rechnet die Bundesregierung laut electrive mit Einsparungen von rund 6 Millionen € pro Jahr für Fahrzeughalter und Verwaltung. Zulassungsstellen, Werkstätten und Prüforganisationen, die Plaketten ausgeben, werden entsprechend entlastet. Gerade bei Neuzulassungen und Fahrzeugwechseln spart das einen zusätzlichen Arbeitsschritt, der bislang oft gesondert erledigt werden musste.

Einordnung

Die Änderung ist vor allem ein Beitrag zum Bürokratieabbau und hat kaum Auswirkungen auf die Luftqualität, da Elektroautos ohnehin zur schadstoffärmsten Fahrzeugklasse zählen. Die Neuregelung beseitigt eine Doppelregel, die viele Halter als unlogisch empfunden haben. Ganz ohne Stolperstein ist die Neuregelung allerdings nicht: Weil die Befreiung an das freiwillige E-Kennzeichen gekoppelt ist, müssen Elektroautofahrer ohne E-Kennzeichen weiterhin an die Plakette denken. Für Kontrollen in Umweltzonen ist das E-Kennzeichen dagegen gut erkennbar. Ob die Regelung Anreize setzt, häufiger ein E-Kennzeichen zu beantragen, bleibt abzuwarten. Zusammen mit den kommunalen Parkvorteilen wird das E-Kennzeichen durch den Wegfall der Plakettenpflicht jedenfalls etwas attraktiver.

Bedeutung fürs Leasing

Für Leasingkunden ist die Änderung eine kleine, aber praktische Erleichterung. Leasingfahrzeuge werden meist von der Leasinggesellschaft oder dem Händler zugelassen, und je nach Vertrag wird dabei das E-Kennzeichen gleich mit beantragt. Wer ein Elektroauto least, sollte bei der Übergabe prüfen, ob das Fahrzeug ein E-Kennzeichen trägt, denn nur dann entfällt die Plakettenpflicht. Ohne E-Kennzeichen bleibt die grüne Plakette für Fahrten in Umweltzonen nötig. Wer Leasing Angebote für ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid vergleicht, kann bei der Bestellung ausdrücklich nach dem E-Kennzeichen fragen. Bei Plug-in-Hybriden lohnt sich zudem ein Blick darauf, ob das Modell die Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt. Für die Auswahl konkreter Leasing Deals ändert die Neuregelung wenig, denn Rate, Reichweite und Restwert bleiben die entscheidenden Kriterien. Den Alltag in Städten mit Umweltzone macht sie aber etwas unkomplizierter.

Quelle: FOCUS online

Uns bei Google bevorzugen Hinzufügen → Kostenlos. Dann erscheinen unsere News automatisch weiter oben in Deiner Google-Suche. Jederzeit änderbar. Hinzufügen →
Artikel gefallen? Jetzt teilen! 🚀