Tesla FSD: EU verschiebt Abstimmung auf frühestens Dezember
Die europaweite Zulassung von Teslas Fahrassistenzsystem FSD (Full Self-Driving, Supervised) verzögert sich. Eigentlich sollte der zuständige EU-Fachausschuss am 6. Oktober 2026 über das System abstimmen. Auf der Tagesordnung steht nun aber lediglich eine rund 25 Minuten lange Fortsetzung der Diskussion, eine Abstimmung ist nicht vorgesehen. Damit fällt eine Entscheidung frühestens im Dezember 2026. Für Tesla ist das ein Rückschlag, denn der Hersteller hatte auf eine zügige Freigabe in der gesamten EU gehofft. Auch in Deutschland bleibt das System damit vorerst außen vor.
Warum im Oktober nicht abgestimmt wird
Zuständig ist der Technische Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV), in dem die EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Grundlage der Debatte ist eine vorläufige Genehmigung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW aus dem April 2026. Die RDW hat FSD nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858 zugelassen, einer Ausnahmeregel für neue Technologien, die von den bestehenden Vorschriften noch nicht vollständig erfasst werden. Damit eine solche Genehmigung EU-weit gilt, müssen die Mitgliedstaaten zustimmen. Offenbar zeichnete sich für Oktober keine ausreichende Unterstützung ab, weshalb das Thema zunächst nur weiter beraten wird.
Die hohe Hürde der Mehrheit
Für eine EU-weite Freigabe ist eine qualifizierte Mehrheit nötig: mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Davon ist FSD derzeit weit entfernt. Bislang haben 7 Staaten die niederländische Genehmigung übernommen: die Niederlande, Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Slowenien und Tschechien. Zusammen stehen sie für nur rund 12% der EU-Bevölkerung. Die bevölkerungsreichen Länder Deutschland, Italien und Spanien haben die Genehmigung nicht übernommen, Frankreich lehnt sie ab. Ohne die großen Mitgliedstaaten ist die 65%-Schwelle praktisch nicht zu erreichen.
Die Bedenken der Mitgliedstaaten
Die Kritik konzentriert sich vor allem auf 2 Punkte: die Einhaltung von Tempolimits und die Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers. Schweden fordert, dass das System gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr überschreiten darf. Frankreich sieht Probleme bei der Tempotreue und der Fahreraufmerksamkeit im Stadtverkehr. Weitere nordische Länder äußerten zudem Bedenken, wie sich das System auf winterlichen und vereisten Straßen verhält. Zusätzlichen Gegenwind bekam Tesla durch einen Test der Brüsseler Initiative Johanna.be, nach dem FSD in 55% der getesteten 30er-Zonen zu schnell unterwegs war. Dabei handelt es sich allerdings um die Messung einer Interessengruppe, nicht um eine unabhängige Prüfung.
Teslas Sicht
Tesla hält mit eigenen Zahlen dagegen. Nach Angaben des Herstellers nutzten Anfang September mehr als 70.000 Menschen FSD und legten damit über 1 Million Kilometer pro Tag zurück. Zudem gibt Tesla an, dass Fahrzeuge mit FSD Supervised 4,1-mal seltener in Unfälle verwickelt seien als manuell gesteuerte Teslas. Diese Werte sind jedoch nicht unabhängig überprüft. Rechtlich bleibt FSD Supervised ein Assistenzsystem: Die Person am Steuer muss das Fahrzeug ständig überwachen und jederzeit eingreifen können.
Wie es weitergeht
Bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Dezember bleibt der bisherige Flickenteppich bestehen. In den 7 Staaten, die die niederländische Genehmigung übernommen haben, können Tesla-Kunden FSD Supervised nutzen, in den übrigen Mitgliedstaaten nicht. Einzelne Länder können sich der Genehmigung auch weiterhin auf nationaler Ebene anschließen, so wie es Belgien und die anderen Staaten bereits getan haben. Eine Garantie, dass im Dezember tatsächlich abgestimmt wird, gibt es nicht. Ob der Ausschuss dann entscheidet oder die Beratungen erneut vertagt, hängt davon ab, ob sich bis dahin genügend Staaten hinter die Zulassung stellen oder Tesla auf die geäußerten Bedenken eingeht.
Einordnung
Die Verschiebung zeigt, wie schwierig die Zulassung solcher Systeme in Europa ist. Anders als in den USA entscheidet hier nicht eine einzelne Behörde, sondern die Gesamtheit der Mitgliedstaaten, und die Anforderungen an Tempotreue und Fahrerüberwachung sind hoch. Solange Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien nicht zustimmen, bleibt eine EU-weite Freigabe unrealistisch. Tesla könnte versuchen, über Softwareanpassungen auf die Kritik zu reagieren, etwa bei der Einhaltung von Tempolimits. Ob das bis Dezember gelingt und ob dann tatsächlich abgestimmt wird, ist offen.
Bedeutung fürs Leasing
Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich vorerst nichts: FSD Supervised ist hierzulande weiterhin nicht freigegeben. Wer Tesla Angebote oder allgemein Leasing Angebote für ein Elektroauto mit umfangreichen Assistenzsystemen prüft, sollte die Verfügbarkeit von FSD daher nicht in die Kaufentscheidung einpreisen. Kostenpflichtige Softwarepakete lohnen sich nur, wenn die Funktionen auch tatsächlich genutzt werden dürfen. Bei einer Leasinglaufzeit von 2 bis 4 Jahren kann eine spätere Freigabe zwar noch in die Nutzungszeit fallen, garantiert ist das aber nicht. Bei der Auswahl konkreter Leasing Deals zählen daher vor allem die Funktionen, die heute schon verfügbar sind, sowie Rate, Reichweite und Restwert.
Quelle: Electrek





